Zielgruppen
- Menschen mit angeborenen schweren mehrfachen Beeinträchtigungen im Alter von 18 - 64 Jahren
- Menschen mit leichten bis schweren Beeinträchtigungen in Folge von erworbenen Hirnschädigungen nach Krankheit oder Unfall im Alter von 18 - 64 Jahren
- Menschen, die das AHV-Alter bei uns erreichen, können mit entsprechender Kostengutsprache ggf. weiterhin bei uns betreut werden
- Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen im AHV-Alter ist in Einzelfällen möglich
- Kinder mit schweren mehrfachen Beeinträchtigungen im Alter von 0 - 18 Jahren
