Zielgruppen

  • Menschen mit angeborenen schweren mehrfachen Beeinträchtigungen im Alter von 18 - 64 Jahren
  • Menschen mit leichten bis schweren Beeinträchtigungen in Folge von erworbenen Hirnschädigungen nach Krankheit oder Unfall im Alter von 18 - 64 Jahren
  • Menschen, die das AHV-Alter bei uns erreichen, können mit entsprechender Kostengutsprache ggf. weiterhin bei uns betreut werden
  • Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen im AHV-Alter ist in Einzelfällen möglich
  • Kinder mit schweren mehrfachen Beeinträchtigungen im Alter von 0 - 18 Jahren
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DATENSCHUTZ